Was hat sich geändert?
Mit der WEG-Reform 2020 (§ 23 Abs. 1 WEG) wurde die Möglichkeit eingeführt, Eigentümerversammlungen auch in digitaler Form abzuhalten – sofern alle Eigentümer zustimmen. Hybridformate (teilweise vor Ort, teilweise online) sind ebenfalls möglich.
Welche Vorteile bringt das?
- • Höhere Teilnahmequote – auch für überregionale Eigentümer
- • Weniger Aufwand bei der Raumorganisation
- • Schnellere Vorbereitung und Nachbereitung
- • Digitale Abstimmung und Protokollierung
- • Zeitersparnis für alle Beteiligten
Was muss beachtet werden?
Für die rein digitale Versammlung braucht es einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft – einstimmig oder gemäß der im Verwaltervertrag geregelten Bedingungen. Auch Barrierefreiheit und technische Zugänglichkeit aller Eigentümer müssen sichergestellt sein.
Wie EAP digitale Versammlungen umsetzt
Wir bieten alle drei Formate an: klassisch vor Ort, hybrid und vollständig digital. Wir übernehmen die technische Vorbereitung, die Zugangsverwaltung und erstellen das rechtssichere Protokoll – unabhängig vom Format.
Interesse an digitalen Versammlungen?
Wir beraten Ihre WEG zu den Möglichkeiten und setzen es für Sie um.
Unsere Eigentümerversammlungs-Leistung