Warum wechseln WEGs ihre Hausverwaltung?
Mangelnde Erreichbarkeit, unklare Abrechnungen, fehlende Transparenz oder einfach das Bedürfnis nach einem moderneren Ansatz – es gibt viele gute Gründe, die aktuelle Hausverwaltung zu wechseln.
Schritt 1: Kündigungsfrist prüfen
Der Verwaltervertrag läuft meist über ein Jahr. Die Kündigung muss in der Regel zum Ende der Bestellungsperiode erfolgen – mit einer Frist, die im Vertrag geregelt ist (oft 3 Monate). Prüfen Sie zunächst, wann Ihr Verwaltervertrag ausläuft und welche Fristen gelten.
Die Abberufung des Verwalters und die Kündigung des Verwaltervertrags sind rechtlich zu trennen: Die Abberufung kann grundsätzlich jederzeit durch Mehrheitsbeschluss erfolgen (§ 26 Abs. 3 WEG), die Kündigung des Vertrags richtet sich nach den vertraglichen Regelungen.
Schritt 2: Eigentümerversammlung einberufen
Der Wechsel der Hausverwaltung muss von der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Die Abberufung des alten Verwalters und die Bestellung des neuen Verwalters sind separate Beschlusspunkte. Stimmen Sie beides rechtzeitig ab.
Schritt 3: Übergabe der Verwaltungsunterlagen
Nach Abberufung ist die alte Verwaltung zur vollständigen Übergabe aller Verwaltungsunterlagen verpflichtet – dazu gehören Kontoauszüge, Verträge, Beschlussbücher, Instandhaltungsunterlagen und alle Eigentümerdaten. Setzen Sie eine angemessene Frist.
Eine neue Hausverwaltung sollte Ihnen bei diesem Prozess helfen – wir übernehmen die Koordination der Übergabe und sorgen für eine lückenlose Dokumentation.
Wie EAP den Wechsel begleitet
Bei EAP begleiten wir den gesamten Übergabeprozess strukturiert. Wir koordinieren mit der alten Verwaltung, prüfen die übergebenen Unterlagen auf Vollständigkeit und sorgen dafür, dass Ihre Eigentümergemeinschaft nach dem Wechsel lückenlos weiter betreut wird.
Sie möchten wechseln?
Wir sind die neue Hausverwaltung für Ihre WEG – in der gesamten Region. Sprechen Sie uns an – kostenlos und unverbindlich.
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