Ratgeber · Mietrecht

Mietverwaltung vs. Sondereigentumsverwaltung

Haben Sie ein Mietshaus oder eine einzelne Eigentumswohnung? Der Unterschied ist entscheidend für die richtige Verwaltungsform.

Mietverwaltung

Die Mietverwaltung betrifft Gebäude, die sich vollständig in einer Hand befinden – also Mehrfamilienhäuser oder Mietshäuser, bei denen der Eigentümer alle Einheiten selbst besitzt und vermietet. Der Verwalter übernimmt Mieterkommunikation, Betriebskostenabrechnung, Instandhaltungssteuerung und Leerstandsmanagement.

Sondereigentumsverwaltung

Die Sondereigentumsverwaltung greift, wenn Sie als Kapitalanleger eine einzelne Eigentumswohnung besitzen, die vermietet ist. Das Gebäude gehört einer Wohnungseigentümergemeinschaft – Sie besitzen nur Ihre Wohnung und beauftragen den Verwalter, diese individuell zu betreuen, unabhängig vom WEG-Verwalter.

Mietverwaltung – geeignet wenn:

  • • Sie besitzen ein ganzes Mehrfamilienhaus
  • • Alle Wohnungen sind in Ihrem Eigentum
  • • Sie vermieten an mehrere Mieter

Sondereigentumsverwaltung – geeignet wenn:

  • • Sie besitzen eine einzelne ETW
  • • Das Gebäude gehört einer WEG
  • • Sie vermieten Ihre Wohnung als Kapitalanlage

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