Instandhaltung vs. Sanierung
Instandhaltung erhält den bisherigen Zustand, Sanierung verbessert ihn. Energetische Maßnahmen wie Dämmung oder Heizungsaustausch sind häufig Sanierungsmaßnahmen – mit anderen Abstimmungsanforderungen als reine Reparaturen.
Wie werden Sanierungen beschlossen?
Einfache Mehrheit reicht für laufende Instandhaltung. Für Maßnahmen, die über die „Modernisierung" hinausgehen (§ 20 WEG), gelten höhere Quoren. Bauliche Veränderungen, die auf Kosten aller Eigentümer gehen, erfordern ebenfalls qualifizierte Mehrheiten oder – bei besonders kostenintensiven Maßnahmen – Einstimmigkeit.
Wer trägt die Kosten?
Die Kostenverteilung folgt dem Miteigentumsanteil, sofern die Gemeinschaftsordnung nichts anderes regelt. Bei Maßnahmen, die einzelnen Eigentümern zugutekommen, können Sonderregelungen gelten.
Fördermittel für WEGs
Die KfW und das BAFA bieten Förderprogramme für energetische Sanierungen an – auch für WEGs. Wichtig: Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden. Wir beraten Sie zu aktuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen bei der Antragstellung.
Energetische Beratung inklusive
Als Ihre Hausverwaltung beraten wir Sie proaktiv zu Sanierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten – vorausschauend statt reaktiv.
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